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   BVerwG, 24.09.1969 - I WB 47.69   

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https://dejure.org/1969,8319
BVerwG, 24.09.1969 - I WB 47.69 (https://dejure.org/1969,8319)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1969 - I WB 47.69 (https://dejure.org/1969,8319)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1969 - I WB 47.69 (https://dejure.org/1969,8319)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Soldaten auf Auskunft über die Rechtsgrundlage für einen Befehl - Rechtmäßigkeit der Anordnung gegenüber einem Soldaten zur Vorlage eines von ihm an eine andere Person geschriebenen Briefes - Pflichtwidrigkeit der Nichterteilung einer Auskunft

 
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  • BVerwG, 30.12.1968 - I WB 31.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1969 - I WB 47.69
    "Der Befehl an den Antragsteller zur Vorlage seines weiteren Schreibens an Professor Dr. R. - das mir bis dahin unbekannt war - erging, weil der I. Wehrdienstsenat das Schreiben in dem Wehrbeschwerdeverfahren des Fregattenkapitäns Dr. H. - I WB 31/68 - angefordert hatte.".
  • BVerwG, 07.09.1960 - VI C 22.58
    Auszug aus BVerwG, 24.09.1969 - I WB 47.69
    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu im Hinblick auf unanfechtbar gewordene Verwaltungsakte mit Recht festgestellt, daß die Behörden regelmäßig nicht verpflichtet sind, über solche Anträge sachlich neu zu entscheiden bzw. daß die Aufhebung des bestandskräftigen Verwaltungsaktes nicht erzwungen werden kann (vgl. BVerwG in NJW 1965, 602 und DÖV 1961, 60, 108).
  • BVerwG, 16.12.1964 - IV C 85.64

    Antrag auf Beihilfe zur Hausratbeschaffung für einen Sowjetzonenflüchtling -

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1969 - I WB 47.69
    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu im Hinblick auf unanfechtbar gewordene Verwaltungsakte mit Recht festgestellt, daß die Behörden regelmäßig nicht verpflichtet sind, über solche Anträge sachlich neu zu entscheiden bzw. daß die Aufhebung des bestandskräftigen Verwaltungsaktes nicht erzwungen werden kann (vgl. BVerwG in NJW 1965, 602 und DÖV 1961, 60, 108).
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